ProCut Metall GmbH · Eickestall 15 · 47559 Kranenburg · Deutschland
Geltungsbereich: Hauptmarkt Deutschland; Lieferungen innerhalb der EU möglich
Stand: 08.09.2025

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der ProCut Metall GmbH („ProCut“) und deren Kunden („Kunde“).
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ProCut stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  4. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.
  5. Hauptmarkt ist Deutschland; Lieferungen innerhalb der EU sind möglich. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Verträge kommen durch Bestellung/Beauftragung über den Webshop, per E-Mail, durch Annahme eines schriftlichen Angebots oder über andere Kommunikationswege zustande.
  2. Angebote von ProCut sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  3. Für die technische Ausführung gelten die jeweils aktuellen Technischen Richtlinien von ProCut, abrufbar unter: https://www.procut-metall.de/technische-richtlinien/.
  4. Die Fertigung erfolgt grundsätzlich nach Kundendaten (z. B. DXF, STEP). ProCut schuldet keine inhaltliche oder konstruktive Prüfung der Daten auf Eignung, Richtigkeit oder Schutzrechtsverletzungen.

§ 3 Leistungsumfang; Kundenmaterial

  1. Leistungen: Blechbearbeitung (Laserschneiden, Rundbiegen, Abkanten), Profilstahlbearbeitung (Fräsen, Bohren) sowie Baugruppenmontage nach Vereinbarung.
  2. Der Kunde stellt sämtliche für die Fertigung erforderlichen Daten und Spezifikationen rechtzeitig, vollständig und in den in den Technischen Richtlinien geforderten Formaten bereit.
  3. Kundenmaterial (vom Kunden bereitgestellte Werkstoffe/Teile) wird auf Gefahr des Kunden verarbeitet. ProCut übernimmt keine Haftung für Mängel, die auf Materialfehlern, unbekannter Legierung, nicht deklarierten Materialeigenschaften oder verdeckten Defekten beruhen.

§ 4 Preise, Zahlung, Verzug, Eigentumsvorbehalt

  1. Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.
  2. Zahlungsart: Rechnung; Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB): +5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist; +9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucher. In B2B-Fällen kann ProCut zusätzlich die Verzugspauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB).
  4. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum von ProCut.
    1. Verarbeitung/Vermischung (B2B): Erfolgt eine Verarbeitung/Vermischung/Verbindung mit Sachen des Kunden oder Dritter, erwirbt ProCut (Mit-)Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts zum Wert der verbundenen Sachen.
    2. Weiterveräußerung (B2B): Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sicherungshalber an ProCut ab; ProCut nimmt die Abtretung an.
  5. Paletten & Mehrwegverpackungen: Für bereitgestellte Paletten, Gitterboxen oder sonstige Mehrweg-Transporthilfsmittel kann ein Pfand oder Nutzungsentgelt berechnet werden. Das Pfand wird bei fristgerechter, unbeschädigter Rückgabe an den ProCut-Standort erstattet; andernfalls kann ProCut Wertersatz verlangen.

§ 5 Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Verpackung

  1. Versand erfolgt je nach Auftragsvolumen per Paketdienst/Spedition; Selbstabholung ist möglich.
  2. Lieferzeiten hängen von Auftragsumfang, Materialverfügbarkeit und Produktionsauslastung ab; verbindliche Termine bedürfen ausdrücklicher Bestätigung. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
  3. Gefahrübergang:
    1. B2C: Die Gefahr geht erst mit Übergabe an den Verbraucher über; wählt der Verbraucher selbst den Transporteur (nicht von ProCut angeboten), geht die Gefahr mit Übergabe an diesen über.
    2. B2B: Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer/Spediteur oder Verladung am Versandort auf den Kunden über.
  4. Versand- und Verpackungskosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mehrwegverpackungen/Paletten: siehe § 4 Abs. 5.
  5. Nimmt der Kunde die Ware nicht zum bestätigten Termin ab, kann ProCut nach angemessener Fristsetzung Lagerkosten berechnen und über die Ware verfügen.

§ 6 Technische Ausführung, Toleranzen, Gravur statt Schnitt

  1. Maßgeblich für die technische Ausführung sind die jeweils aktuellen Technischen Richtlinien von ProCut (Link).
  2. Fertigungsbedingte Abweichungen innerhalb der in den Technischen Richtlinien genannten Toleranzen (z. B. Maßabweichungen, Schnittfugen, Verfärbungen, Spritzer) stellen keinen Mangel dar.
  3. Unterschreiten Kundendaten die in den Technischen Richtlinien definierten Mindestmaße, ist ProCut berechtigt, die betroffenen Konturen als Gravur statt Schnitt auszuführen oder technisch anzupassen, soweit dies zur Fertigbarkeit erforderlich ist.

§ 7 Abnahme, Mängelrechte, Rügeobliegenheit (B2B)

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung; ausgenommen sind Schadensersatzansprüche nach § 8.
  3. B2B (Handelskauf): Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und offene Mängel unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
  4. ProCut ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt) zu.

§ 8 Haftung

  1. ProCut haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Beschaffenheitsgarantien.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ProCut nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Keine Haftung für Schäden, die auf fehlerhaften/unvollständigen Kundendaten, abweichenden Materialeigenschaften oder unsachgemäßer Verwendung beruhen.

§ 9 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatz-/Außer-Geschäftsräumen-Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.
  2. Kein Widerrufsrecht besteht u. a. bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  3. Eine Widerrufsbelehrung wird Verbrauchern gesondert zur Verfügung gestellt.

§ 10 Schutzrechte, Freistellung

  1. Der Kunde versichert, dass durch seine Vorgaben/Daten keine Rechte Dritter (insb. Urheber-, Design-, Marken-, Patentrechte) verletzt werden.
  2. Der Kunde stellt ProCut von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer entsprechenden Rechtsverletzung resultieren, einschließlich notwendiger Rechtsverfolgungskosten.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Höhere Gewalt (Force Majeure)

  1. Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Embargos, Energie-/Rohstoffknappheit, Streiks, behördliche Maßnahmen, erhebliche Lieferkettenstörungen) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung sowie einen angemessenen Anlauf-/Wiederherstellungszeitraum von ihren Leistungspflichten.
  2. Dauert die Störung länger als 8 Wochen, sind beide Parteien zum Rücktritt vom betroffenen Vertragsteil berechtigt.

§ 13 Subunternehmer

ProCut ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt aber für die Vertragserfüllung verantwortlich.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, CISG

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand:
    1. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Gerichtsstände des Verbraucherwohnsitzes.
    2. Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von ProCut.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.